Beratung
Adenau - Altenahr
Wir bieten bereits seit Jahren spezielle Beratungseinsätze an, die von der Bevölkerung sehr gut angenommen werden.
Nach § 37 Abs. 3 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) müssen Pflegebedürftige in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen, wenn sie Pflegegeld beziehen. Hierbei handelt es sich um eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit, die eine zugelassene Pflegeeinrichtung durchführt.
Auf Grund der stark gestiegenen Nachfrage nach diesen Beratungseinsätzen, hat sich die Sozialstation Adenau - Altenahr dazu entschieden, die Beratungseinsätze durch eine besonders geschulte Mitarbeiterin durchführen zu lassen. Somit ist gewährleistet, dass für die Beratung im häuslichen Umfeld ausreichend Zeit vorhanden ist.
Während dieses Beratungseinsatzes hat unsere Mitarbeiterin ein offenes Ohr für Fragen rund um das Thema der Pflege. Sie berät auch umfassend über Leistungen, die von den Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden können und gibt Tipps und Ratschläge.
Die Häufigkeit der Beratungseinsätze innerhalb der Pflegegrade ist unterschiedlich gegliedert | |
Pflegegrad 1 | Beratungseinsatz nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch auf Wunsch gerne möglich |
Pflegegrad 2 | 1 x pro Halbjahr vorgeschrieben |
Pflegegrad 3 | 1 x pro Halbjahr vorgeschrieben |
Pflegegrad 4 | 1 x pro Vierteljahr vorgeschrieben |
Pflegegrad 5 | 1 x pro Vierteljahr vorgeschrieben |
Auch wenn kein Pflegegrad vorliegt, beraten wir Sie und ihre Angehörigen gerne.
Beratungshotline (auch zur Terminvereinbarung für die Einsätze nach § 37.3 SGB XI):
Sprechen Sie uns an - wir helfen Ihnen gerne weiter!