Vergütungen ambulanter Leistungen nach SGB XI ab 01. April 2020
Grundpflege
1 Kleine Morgen-/Abendtoilette
Leistungsvergütung 18,29 €
Investitionskosten 0,87 €
Zuschlag Ausbildung 0,63 €
2 Große Morgen-/Abendtoilette
Leistungsvergütung 25,62 €
Investitionskosten 1,20 €
Zuschlag Ausbildung 0,89 €
3 Große Morgen-/Abendtoilette mit Vollbad
Leistungsvergütung 32,92 €
Investitionskosten 1,54 €
Zuschlag Ausbildung 1,14 €
4 Vollbad
Leistungsvergütung 21,96 €
Investitionskosten 1,04 €
Zuschlag Ausbildung 0,76 €
5 Hilfen bei Ausscheidungen
(Bei Vorhandensein eines Blasenkatheters oder Stomas entsprechende Versorgung)
Leistungsvergütung 7,34 €
Investitionskosten 0,33 €
Zuschlag Ausbildung 0,25 €
6 Lagern / Betten
Leistungsvergütung 7,34 €
Investitionskosten 0,33 €
Zuschlag Ausbildung 0,25 €
7 Mobilisation
Leistungsvergütung 11,34 €
Investitionskosten 0,52 €
Zuschlag Ausbildung 0,39 €
8 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Leistungsvergütung 18,29 €
Investitionskosten 0,87 €
Zuschlag Ausbildung 0,63 €
9 Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG)
Leistungsvergütung 3,66 €
Investitionskosten 0,16 €
Zuschlag Ausbildung 0,13 €
10 Hilfestellung beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung
Leistungsvergütung 4,21 €
Investitionskosten 0,19 €
Zuschlag Ausbildung 0,15 €
11 Hilfestellung beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung
Leistungsvergütung 25,49 €
Investitionskosten 1,20 €
Zuschlag Ausbildung 0,88 €
Hauswirtschaftliche Versorgung
Der Mobile Sozial Dienst verrichtet die notwendigen täglichen Hausarbeiten wie z.B. die Reinigung der Wohnung, Waschen und Bügeln, die Essenszubereitung, das Erledigen von Einkäufen u.v.m.
Leistungsvergütung für 1 Stunde 34,60 €
Investitionskosten 1,10 €
Betreuungs- und Beaufsichtigungsleistungen
Stundenweise Betreuung von pflegebedürftigen Menschen mit erhöhtem Betreuungsbedarf. Die Leistungen richten sich nach den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Menschen. Dies kann z.B. die allgemeine Beaufsichtigung, Spaziergänge, Erinnerungsarbeit und die Unterstützung bei sozialen Kontakten beinhalten.
Leistungsvergütung für 1 Stunde 34,60 €
Investitionskosten 1,10 €
Stundenweise Beaufsichtigung und Betreuung von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen zur Entlastung der Angehörigen und bei deren Verhinderung.
Leistungsvergütung für 1 Stunde 34,60 €
Investitionskosten 1,10 €
21 Erstbesuch
inklusive Hausbesuchspauschale
Leistungsvergütung 43,17 €
Investitionskosten 2,03 €
Hausbesuchspauschalen
Investitionskosten 0,32 €
Investitionskosten 0,15 €
Werden Leistungen nach § 37 SGB V und § 36 SGB XI nebeneinander vom gleichen Pflegedienst erbracht, wird die Hausbesuchspauschale den Kranken- und Pflegekassen je hälftig berechnet. In den Fällen, in denen ausschließlich Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung nach dem SGB XI erbracht wird, erfolgt die Zuordnung der Hausbesuchspauschale für den Hausbesuch ausschließlich zum SGB XI.
Die Hausbesuchspauschale bzw. die halbe Hausbesuchspauschale ist für Pflegebedürftige der Grade I, II und III maximal dreimal täglich nur im Zusammenhang mit erbrachten und abrechnungsfähigen Dienstleistungen abrechnungsfähig. Vertragliche Regelungen nach dem SGB V bleiben hiervon unberührt. Bei gleichzeitiger Pflege mehrerer Personen in einer Wohnung ist sie nur einmal abrechnungsfähig.
Gesonderte Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionskosten nach § 82 Abs. 4 SGB XI laut Preisliste
Die Investitionskosten werden Ihnen privat in Rechnung gestellt (Abrechnung mit der Pflegekasse ist nicht möglich).
Pflegeeinsatz (§ 37 Abs. 3 SGB XI) Gültig ab 1.9.2019
Beratung
Hilfestellung
Kurzmitteilung
Leistungsvergütung bei Pflegegrad I bis V 47,13 €
Investitionskostenzuschlag 2,41 €
Hausbesuchspauschale 6,14 €
Darüber hinaus haben wir einen Katalog von Leistungen entwickelt, die nicht über die Pflegekasse abgerechnet werden können. Sprechen sie uns einfach an - wir beraten sie in auch in diesen Bereichen gerne.
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