Leistungskatalog
Vergütungen ambulanter Leistungen nach SGB XI ab 01. Juni 2024 (Stand 31.05.2023)
Grundpflege
1 Kleine Morgen-/Abendtoilette
- Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
- An- und Auskleiden
- Teilwaschen inklusive Hautpflege und Decubitus- und Pneumonieprophylaxe
- Mund- und Zahnpflege, Zahnprothesenpflege einschl. Paroditis und Soorprophylaxe
- Kämmen
Leistungsvergütung | 22,97 € |
Investitionskosten | 1,04 € |
Altenpflegeumlage | 0,20 € |
Zuschlag Ausbildung | 2,28€ |
2 Große Morgen-/Abendtoilette
- Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
- An- und Auskleiden
- Ganzwaschung, Duschen inklusive Hautpflege und Decubitus- und Pneumonieprophylaxe
- Rasieren
- Mund- und Zahnpflege, Zahnprothesenpflege einschl. Paroditis und Soorprophylaxe
- Kämmen
Leistungsvergütung | 32,18 € |
Altenpflegeumlage | 0,29 € |
Investitionskosten | 1,43 € |
Zuschlag Ausbildung | 3,20 € |
3 Große Morgen-/Abendtoilette mit Vollbad
- alle Leistungen der Großen Morgen-/Abendtoilette
- Baden
Leistungsvergütung | 41,34 € |
Altenpflegeumlage | 0,37 € |
Investitionskosten | 1,84 € |
Zuschlag Ausbildung | 4,11 € |
4 Vollbad
- An- und Auskleiden
- Baden inklusive Hautpflege und Decubitus- und Pneumonieprophylaxe
- Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
Leistungsvergütung | 27,58 € |
Altenpflegeumlage | 0,25 € |
Investitionskosten | 1,24 € |
Zuschlag Ausbildung | 2,74 € |
5 Hilfen bei Ausscheidungen
- An- und Auskleiden
- Hilfen/Unterstützung bei der Blasen- und / oder Darmentleerung
(Bei Vorhandensein eines Blasenkatheters oder Stomas entsprechende Versorgung)
- Intimpflege
Leistungsvergütung | 9,37 € |
Altenpflegeumlage | 0,08 € |
Investitionskosten | 0,39 € |
Zuschlag Ausbildung | 0,84 € |
6 Lagern / Betten
- Betten machen / Betten richten
- Lagern
- Decubitusprophylaxe (ggf. mit Hautpflege)
Leistungsvergütung | 9,22 € |
Altenpflegeumlage | 0,08 € |
Investitionskosten | 0,39 € |
Zuschlag Ausbildung | 0,92 € |
7 Mobilisation
- gezielte Bewegungsübungen (z.B. Gehen, Stehen, Treppen steigen einschl. Gleichgewicht halten
- Vorbeugen von Gelenkversteifungen durch mehrmaliges Bewegen gefährdeter Bein- und Armregionen
Leistungsvergütung | 14,25 € |
Altenpflegeumlage | 0,13 € |
Investitionskosten | 0,61 € |
Zuschlag Ausbildung | 1,42 € |
8 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
- Hilfen beim Essen und Trinken
- Hygienemaßnahmen im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme
Leistungsvergütung | 22,97 € |
Altenpflegeumlage | 0,20 € |
Investitionskosten | 1,04 € |
Zuschlag Ausbildung | 2,28 € |
9 Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG)
- Aufbereitung der Sondennahrung
- Verabreichen der Sondenkost
Leistungsvergütung | 4,60 € |
Altenpflegeumlage | 0,04 € |
Investitionskosten | 0,20 € |
Zuschlag Ausbildung | 0,46 € |
10 Hilfestellung beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung
- An- und Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung
- Treppen steigen
Leistungsvergütung | 5,29 € |
Altenpflegeumlage | 0,05 € |
Investitionskosten | 0,23 € |
Zuschlag Ausbildung | 0,53 € |
11 Hilfestellung beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung
- An- und Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung
- Treppen steigen
- Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das persönliche Erscheinen erforderlich und eine Hausbesuch nicht möglich ist (keine Spaziergänge, kulturelle Veranstaltungen)
Leistungsvergütung | 32,01 € |
Altenpflegeumlage | 0,28 € |
Investitionskosten | 1,43 € |
Zuschlag Ausbildung | 3,18 € |
Hauswirtschaftliche Versorgung
Der Mobile Sozial Dienst verrichtet die notwendigen täglichen Hausarbeiten wie z.B. die Reinigung der Wohnung, Waschen und Bügeln, die Essenszubereitung, das Erledigen von Einkäufen u.v.m.
Leistungsvergütung für 1 Stunde | 46,54 € |
Investitionskosten | 2,12 € |
Betreuungs- und Beaufsichtigungsleistungen
Stundenweise Betreuung von pflegebedürftigen Menschen mit erhöhtem Betreuungsbedarf. Die Leistungen richten sich nach den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Menschen. Dies kann z.B. die allgemeine Beaufsichtigung, Spaziergänge, Erinnerungsarbeit und die Unterstützung bei sozialen Kontakten beinhalten.
Leistungsvergütung für 1 Stunde | 46,54 € |
Investitionskosten | 2,12 € |
Stundenweise Beaufsichtigung und Betreuung von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen zur Entlastung der Angehörigen und bei deren Verhinderung.
Leistungsvergütung für 1 Stunde | 46,54 € |
Investitionskosten | 2,12 € |
21 Erstbesuch
- Anamnese
- Pflegeplanung
inklusive Hausbesuchspauschale
Leistungsvergütung | 54,22 € |
Investitionskosten | 2,44 € |
Hausbesuchspauschalen
Hausbesuchspauschale | 7,97 € |
Investitionskosten | 0,37 € |
Halbe Hausbesuchspauschale | 3,99 € |
Investitionskosten | 0,19 € |
Werden Leistungen nach § 37 SGB V und § 36 SGB XI nebeneinander vom gleichen Pflegedienst erbracht, wird die Hausbesuchspauschale den Kranken- und Pflegekassen je hälftig berechnet. In den Fällen, in denen ausschließlich Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung nach dem SGB XI erbracht wird, erfolgt die Zuordnung der Hausbesuchspauschale für den Hausbesuch ausschließlich zum SGB XI.
Die Hausbesuchspauschale bzw. die halbe Hausbesuchspauschale ist für Pflegebedürftige der Grade I, II und III maximal dreimal täglich nur im Zusammenhang mit erbrachten und abrechnungsfähigen Dienstleistungen abrechnungsfähig. Vertragliche Regelungen nach dem SGB V bleiben hiervon unberührt. Bei gleichzeitiger Pflege mehrerer Personen in einer Wohnung ist sie nur einmal abrechnungsfähig.
Gesonderte Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionskosten nach § 82 Abs. 4 SGB XI laut Preisliste
Die Investitionskosten werden Ihnen privat in Rechnung gestellt (Abrechnung mit der Pflegekasse ist nicht möglich).
Pflegeeinsatz (§ 37 Abs. 3 SGB XI) Gültig ab 1.9.2019 | |
Beratung | |
Hilfestellung | |
Kurzmitteilung | |
Leistungsvergütung bei Pflegegrad I bis V | 61,09€ |
Investitionskostenzuschlag | 2,41 € |
Hausbesuchspauschale | 7,97 € |
Darüber hinaus haben wir einen Katalog von Leistungen entwickelt, die nicht über die Pflegekasse abgerechnet werden können. Sprechen sie uns einfach an - wir beraten sie in auch in diesen Bereichen gerne.
Vergütungen ambulanter Leistungen nach SGB V
Wir erbringen verschiedene medinische Leistungen durch unsere Fachkräfte, die von Ärzten verordnet werden müssen. Die Leistung rechnen wir direkt mit den Kostenträgern ab.
WICHTIG!
Für die Besorgung und Bearbeitung der ärztlich ausgestellten Verordnung fällt pro Monat ein Pauschalbetrag in Höhe von 12,00 € an.
Dieses ist die Grundlage für das Erbringen von ärztlich verschriebenen medizinischen Leistungen.