Zum Schutz vor Coronaviren kann die Pflegeberatung zunächst nur noch telefonisch stattfinden.
Die telefonische Unterstützung bei Fragen rund um die häusliche und stationäre Versorgung ist auch weiterhin gewährleistet. Hier erhalten sie antworten auf folgende Fragen:
- Wer ist pflegebedürftig?
- Wie wird der Pflegegrad ermittelt?
- Welche Leistungen können in Anspruch genommen werden?
Im Weiteren erhalten sie telefonisch auch Auskünfte über die Themenbereiche Pflegegeld, Pflegesachleistung, Kombinationsleistung, ambulante Pflege, Tagespflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, vollstationäre Pflege, Entlastungsbetrag § 45b SGB XI, Pflegehilfsmittel, Umbaumaßnahmen, Soziale Absicherung der Pflegeperson und viele weitere Themen.